Krypto Steuer Griechenland 2025 – Artikel 42A und E1-Formular erklärt
Griechenland besteuert Krypto-Gewinne seit 2022 mit einem festen Steuersatz von 15 % auf Basis von Artikel 42A des Einkommensteuergesetzes (KΦE). Hier sind alle Regeln für griechische Krypto-Anleger.
Rechtsgrundlage: Artikel 42A KΦE
In Griechenland unterliegen Kryptowährungs-Transaktionen dem Artikel 42A des Einkommensteuergesetzes (Κώδικας ΦοÏολογίας Εισοδήματος, KΦE). Der Steuersatz beträgt 15 % auf realisierte Nettogewinne.
Was ist steuerpflichtig?
- Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat (EUR etc.)
- Krypto-zu-Krypto-Tausch (gilt als Realisierung)
- Gewinne aus Derivaten und Futures
- Staking-Einnahmen (als sonstige Einkünfte)
E1-Formular: Κωδ. 865 und 866
Krypto-Gewinne werden im griechischen Einkommensteuerformular E1, Πίνακας 5Ε (Tabelle 5E) eingetragen:
- Κωδ. 865 – Positive Einkünfte (Gewinne) aus Kryptowährungen
- Κωδ. 866 – Negative Einkünfte (Verluste) aus Kryptowährungen
Es wird der Nettosaldo des Jahres besteuert – Gewinne minus Verluste. CoinTaxReporting berechnet diesen Saldo automatisch und erstellt einen E1-Extrakt mit den Werten für Κωδ. 865 und 866.
FIFO-Methode in Griechenland
Die griechische Steuerbehörde (ΑΑΔΕ) schreibt die FIFO-Methode zur Berechnung der Anschaffungskosten vor – identisch wie in Deutschland und Österreich. CoinTaxReporting wendet FIFO automatisch an.
Verlustverrechnung
Verluste aus Krypto-Transaktionen können in Griechenland mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen desselben Jahres verrechnet werden. Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist eingeschränkt möglich – dies sollte im Einzelfall mit einem griechischen Steuerberater abgeklärt werden.
Deklarationspflicht und Fristen
- Steuererklärung (E1) bis Ende Juni des Folgejahres einzureichen
- Krypto-Gewinne müssen auch bei geringen Beträgen deklariert werden
- Die griechische Steuerbehörde hat begonnen, Börsen-Daten abzufragen
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