Veröffentlicht am 15. April 2025 · CoinTaxReporting

Krypto Steuer Österreich 2025 – KESt, Fristen und Anlage E1kv

Österreich hat seit 2022 eine der klarsten Krypto-Steuerregelungen in Europa: 27,5 % KESt auf alle Krypto-Gewinne, kein Haltefristprivileg, und eine einheitliche Behandlung aller Transaktionstypen. Hier ist alles was du wissen musst.

Grundregel: 27,5 % KESt auf alle Krypto-Gewinne

Seit dem 1. März 2022 unterliegen Kryptowährungen in Österreich dem Kapitalertragsteuer-Regime (KESt) mit einem Steuersatz von 27,5 %. Das gilt für:

Wichtig: In Österreich gibt es kein Haltefristprivileg wie in Deutschland – Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Was ist steuerfrei?

Neue vs. alte Bestände – der Stichtag 28.02.2021

In Österreich gibt es eine wichtige Unterscheidung:

CoinTaxReporting unterscheidet automatisch zwischen Alt- und Neubeständen und berechnet die Steuer korrekt.

Staking-Erträge in Österreich

Ab dem Steuerjahr 2024 gelten Staking-Erträge und Lending-Zinsen in Österreich als Kapitalerträge und unterliegen der 27,5 % KESt – zum Marktwert bei Zufluss. Bis 2023 wurden sie als sonstige Einkünfte (§ § 29 EStG) behandelt und zum progressiven Einkommensteuersatz versteuert.

Anlage E1kv: Was muss eingetragen werden?

Krypto-Gewinne werden in Österreich in der Anlage E1kv zur Einkommensteuererklärung (E1) eingetragen:

CoinTaxReporting erstellt automatisch einen E1kv-Extrakt mit den fertig berechneten Werten.

Verlustverrechnung in Österreich

Krypto-Verluste können in Österreich mit anderen Kapitalerträgen (z.B. Aktiengewinne) verrechnet werden – im Gegensatz zu Deutschland, wo Krypto-Verluste nur mit § 23-Gewinnen verrechnet werden dürfen. Ein Verlustvortrag ins nächste Jahr ist in Österreich hingegen nicht möglich.

Weiterführende Seiten

Krypto Steuer Software VergleichCrypto Tax SoftwareLänderübersicht

Steuerbericht automatisch erstellen

Importiere deine Transaktionen und erhalte in Minuten einen revisionssicheren PDF-Report.

Jetzt kostenlos starten →

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.