Krypto Steuer Schweiz 2025 – Kapitalgewinne, Vermögenssteuer und Einkommen
Die Schweiz gilt als eines der krypto-freundlichsten Länder – für echte Privatanleger sind Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei. Aber es gibt wichtige Ausnahmen und die Vermögenssteuer auf Krypto ist oft vergessen.
Grundprinzip: Kapitalgewinne für Privatanleger steuerfrei
In der Schweiz sind Kapitalgewinne auf Kryptowährungen für natürliche Personen, die privat investieren, grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Ein Kauf und späterer Verkauf von Bitcoin mit Gewinn muss in der Schweiz in der Regel nicht als Einnahme versteuert werden.
Wann werden Kapitalgewinne steuerpflichtig?
Das Steueramt unterscheidet zwischen privatem Vermögensverwalter und gewerbsmäßigem Wertschriftenhändler. Folgende Kriterien können zur Einstufung als gewerbsmäßiger Händler führen:
- Haltedauer unter 6 Monaten (kurzfristiges Trading)
- Transaktionsvolumen übersteigt das 5-fache des Vermögens zu Jahresbeginn
- Einsatz von Fremdkapital (Hebel, Margin)
- Krypto als Haupteinnahmequelle
- Mehr als 200 Transaktionen pro Jahr
Treffen mehrere dieser Kriterien zu, stuft das Steueramt die Gewinne als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ein – steuerpflichtig zum regulären Einkommenssteuersatz.
Vermögenssteuer: Krypto im Wertschriftenverzeichnis
Auch wenn Kapitalgewinne steuerfrei sind: Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung als Vermögen deklariert werden. Sie werden im Wertschriftenverzeichnis (Formular DA-1 bzw. Formular 9) eingetragen – zum Marktwert per 31. Dezember des Steuerjahres.
Die Vermögenssteuer ist je nach Kanton unterschiedlich – in der Regel zwischen 0,1 % und 0,3 % des Nettovermögens. Bei einem Krypto-Portfolio von 100.000 CHF sind das ca. 100–300 CHF Vermögenssteuer pro Jahr.
Staking und Mining in der Schweiz
Staking-Rewards, Mining-Erträge und Zinsen aus Krypto-Lending gelten in der Schweiz als steuerbares Einkommen – auch für Privatanleger. Sie sind zum Marktwert bei Erhalt als Vermögensertrag zu deklarieren.
Wertschriftenverzeichnis korrekt ausfüllen
Im Wertschriftenverzeichnis werden eingetragen:
- Art des Vermögens (z. B. "Bitcoin", "Ethereum")
- Menge per 31.12.
- Kurswert per 31.12. in CHF
- Einnahmen aus dem Vermögen (z. B. Staking-Rewards in CHF)
CoinTaxReporting berechnet den CHF-Gesamtwert des Portfolios per Jahresende und erstellt eine druckfertige Sbersicht für das Wertschriftenverzeichnis.
Kantonale Unterschiede
Die Beurteilung, ob jemand als gewerbsmäßiger Händler gilt, variiert je nach Kanton. Zug und Zug gelten als besonders krypto-freundlich. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine verbindliche Auskunft beim zuständigen kantonalen Steueramt.
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