Veröffentlicht am 1. Mai 2025 · CoinTaxReporting

Krypto Steuer Ungarn 2025 – SZJA, Szocho und Sor 164 erklärt

Ungarn besteuert Krypto-Gewinne seit 2022 unter einem eigenen Paragraphen (§ 67/C SZJA). Die Steuerbelastung beträgt 28 % (15 % SZJA + 13 % Szocho) – aber es gibt spezielle Verlustverrechnungsregeln und wichtige Fristen.

Rechtsgrundlage: § 67/C SZJA

Kryptowährungs-Transaktionen werden in Ungarn unter § 67/C des Einkommensteuergesetzes (SZJA) behandelt. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen:

Die Gesamtbelastung beträgt damit 28 % auf realisierte Krypto-Gewinne.

Was gilt als steuerpflichtiges Ereignis?

Sor 164 in der 25SZJA-06 Erklärung

Krypto-Gewinne werden in der ungarischen Steuererklärung (Formular 25SZJA-06) in folgenden Zeilen eingetragen:

Verlustverrechnung und Verlustvortrag

In Ungarn können Krypto-Verluste innerhalb desselben Steuerjahres mit Krypto-Gewinnen verrechnet werden. Ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist nach der aktuellen Regelung nicht möglich – Verluste verfallen am Jahresende.

Daher ist es besonders wichtig, Verluste noch im gleichen Steuerjahr zu realisieren (Tax Loss Harvesting).

Steuerliche Besonderheiten für ungarische Krypto-Anleger

CoinTaxReporting für Ungarn

CoinTaxReporting enthält ein spezialisiertes Ungarn-Steuermodul mit den Formularzeilen der 25SZJA-06. Der fertige Report enthält einen Sor-164-Extrakt mit SZJA- und Szocho-Berechnung – direkt verwendbar für die ungarische Steuererklärung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für individuelle Steuerberatung wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.