Krypto Verluste steuerlich absetzen – Verlustverrechnung und Tax Loss Harvesting
Krypto-Verluste sind steuerlich nicht verloren – sie können mit Gewinnen verrechnet oder in Folgejahre vorgetragen werden. Hier erfährst du, wie das funktioniert und wie du mit Tax Loss Harvesting deine Steuerlast optimieren kannst.
Grundprinzip der Verlustverrechnung
Krypto-Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ § 23 EStG) können nur mit Gewinnen aus anderen § 23-Geschäften verrechnet werden – nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten (z. B. Arbeitslohn oder Kapitalerträge).
Verluste können dabei:
- Im selben Jahr mit Krypto-Gewinnen verrechnet werden
- In Folgejahre vorgetragen werden (unbegrenzt)
- Ins Vorjahr zurückgetragen werden (begrenzt auf 10.000 € nach § 10d EStG)
Was gilt als realisierter Verlust?
Ein Verlust entsteht nur durch eine tatsächliche Veräußerung – nicht durch Kursrückgänge im Depot. Folgende Ereignisse realisieren Verluste:
- Verkauf von Kryptowährungen unter dem Einstandspreis
- Krypto-zu-Krypto-Tausch mit Verlust
- Verlustbringende NFT-Verkäufe
- Liquidierung einer Futures-Position
Tax Loss Harvesting: Verluste strategisch realisieren
Tax Loss Harvesting bezeichnet die gezielte Realisierung von Buchverlusten, um die Steuerlast im laufenden Jahr zu senken. Das funktioniert so:
- Du hast Krypto-Asset X mit 2.000 € Buchverlust (Kurs gefallen)
- Du hast Krypto-Asset Y mit 3.000 € realisiertem Gewinn
- Du verkaufst Asset X – realisierst den Verlust von 2.000 €
- Der verrechenbare Gewinn sinkt auf 1.000 € – Steuer nur auf 1.000 € statt 3.000 €
Wichtig: Nach dem Verkauf kannst du das Asset sofort wieder kaufen (kein "Wash Sale"-Verbot in Deutschland wie in den USA). Die neue Haltedauer beginnt dann neu.
Besonderheiten bei Futures-Verlusten
Seit 2021 gilt für Termingeschäfte (Futures, Optionen) eine Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 € pro Jahr (§ 20 Abs. 6 Satz § 5 EStG). Das bedeutet: Verluste aus Krypto-Futures können pro Jahr nur bis zu 20.000 € mit Futures-Gewinnen verrechnet werden. Sbersteigende Verluste werden vorgetragen.
Diese Regelung ist umstritten und wird aktuell gerichtlich überprüft. Aktuelle Steuerbescheide können unter Vorbehalt gestellt werden.
Verluste in der Steuererklärung angeben
Verluste müssen aktiv in der Steuererklärung angegeben werden – das Finanzamt erkennt sie nicht automatisch. Trage sie in der Anlage SO ein:
- Zeile 41–52 für Krypto-Verluste (§ § 23 EStG)
- Das Finanzamt stellt dann einen Verlustfeststellungsbescheid aus
- Dieser Verlust wird automatisch in Folgejahren verrechnet
CoinTaxReporting weist Verluste, Gewinne und die Nettosumme separat aus – direkt eintragbar in die Anlage SO.
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