Tax Loss Harvesting bei Krypto – Verluste strategisch für die Steuer nutzen
Tax Loss Harvesting ist eine legale Strategie, um Krypto-Verluste gezielt zu realisieren und damit die Steuerlast zu senken. Im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland kein Wash-Sale-Verbot – die Strategie ist besonders effektiv.
Was ist Tax Loss Harvesting?
Tax Loss Harvesting (TLH) bezeichnet die gezielte Realisierung von Buchverlusten, um sie mit realisierten Gewinnen zu verrechnen – und damit die Steuerlast im laufenden Jahr zu senken. Bei Kryptowährungen funktioniert das besonders gut, da:
- Krypto-Märkte volatile Kursrückgänge haben – viele Buchverluste entstehen
- In Deutschland kein Wash-Sale-Verbot gilt – Assets können sofort zurückgekauft werden
- Verluste und Gewinne innerhalb desselben § 23-Topfes verrechnet werden
Schritt-für-Schritt: So funktioniert TLH
- Buchverluste identifizieren – Welche Positionen im Portfolio liegen im Minus?
- Realisierte Gewinne des Jahres berechnen – Wie hoch sind die Gewinne, die verrechnet werden sollen?
- Verlustbringende Position verkaufen – Verlust wird realisiert und ist verrechenbar
- Sofort zurückkaufen (optional) – Da kein Wash-Sale-Verbot, kann das Asset direkt wieder gekauft werden. Neue Haltedauer beginnt.
Konkretes Beispiel
| Position | Kaufpreis | Aktuell | Gewinn/Verlust |
|---|---|---|---|
| Bitcoin | 30.000 € | 40.000 € | +10.000 € |
| Altcoin X | 5.000 € | 2.000 € | -3.000 € |
Ohne TLH: Bitcoin-Gewinn 10.000 € – ca. 4.200 € Steuer (42 % Grenzsteuersatz)
Mit TLH: Altcoin X verkaufen – Nettogewinn 7.000 € – ca. 2.940 € Steuer – Ersparnis: 1.260 €
Altcoin X kann sofort wieder gekauft werden. Die Steuerstrategie ist vollkommen legal.
Wichtige Regeln und Einschränkungen
- Kein Wash-Sale in Deutschland – sofortiger Rückkauf möglich (anders als USA)
- Neue Haltedauer – nach Rückkauf beginnt die 1-Jahres-Frist neu
- Verlustverrechnung nur innerhalb § 23 – Krypto-Verluste nicht mit Arbeitslohn verrechenbar
- Freigrenze beachten – TLH kann helfen, unter der 1.000 € Freigrenze zu bleiben
- Jahresende-Deadline – TLH muss bis 31.12. des Steuerjahres abgeschlossen sein
TLH in Österreich und der Schweiz
- Österreich: TLH funktioniert – kein Wash-Sale-Verbot, aber kein Verlustvortrag ins Folgejahr möglich
- Schweiz: Für Privatanleger nicht relevant (Kapitalgewinne steuerfrei)
- Ungarn: TLH sinnvoll – Verluste verfallen am Jahresende, kein Vortrag möglich
CoinTaxReporting TLH-Assistent
CoinTaxReporting zeigt im Dashboard alle Positionen mit aktuellem Buchgewinn/-verlust an und schlägt vor, welche Positionen sich für Tax Loss Harvesting eignen – basierend auf deinen bereits realisierten Gewinnen des Jahres.
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